Das Rundschreiben ist auch als pdf zum Download verfügbar.
Zweiter Beteiligungsworkshop zur Siedlungsentwicklung
Die MA21 (Stadteilplanung und Flächenwidmung) lädt am 9. 3. zu einer zweiten Diskussionsrunde für die Entwicklung unserer Siedlung, um das erarbeitete Konzept für die geplanten Bebauungsbestimmungen zu besprechen. Die Einladung dazu sollten Sie bereits per Post erhalten haben, sie ist aber auch auf unserer Webseite verfügbar:
www.aspern-hausfeld.at/beteiligungsworkshop
Der Workshop wird diesmal von der Gemeinde über „Zoom“ stattfinden. Es wird aber auch ein Raum zur Verfügung gestellt werden, für Interessierte, die keine Möglichkeit haben, Zoom zu nutzen. Eventuell könnte es sich für Sie auch anbieten, gemeinsam mit Ihren Nachbarn, sofern diese einen Zoom- Zugang haben, teilzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme eine Anmeldung bei der MA21 bis spätestens 7. März nötig ist! Wer keine Möglichkeit hat über das Internet teilzunehmen und doch dabei sein möchte, meldet sich bitte bis spätestens 6. März telefonisch beim Schriftführer an, wir werden gemeinsam mit der MA 21 einen geeigneten Raum mit Computeranschluss suchen.
Wir haben das aktuelle Konzept des Planungsteams bereits in einer Vorstandssitzung diskutiert, und schlagen folgende Änderungen vor:
- Die bebaubare Fläche soll zwar im vorderen Bereich max. 175m² betragen, ABER es soll sowohl vorne als auch im sogenannten „Innenbereich“ gebaut werden dürfen, (dort wo bisher bereits Bauplätze ausgewiesen sind), um ein generationenübergreifendes und doch möglichst selbstständiges Wohnen auf den Gründen weiterhin zu ermöglichen. (Mit Innenbereichen sind die hinteren Bereiche der Grundstücke gemeint. Im Plan des Siedlungsentwicklungskonzepts (Einladungsfolder) sind sie grün dargestellt.)
- Es sollen jedenfalls mindestens 50% der Flächen grün bleiben, inklusive Erdkern.
D.h. keine Tiefgaragen usw.! - Die Gebäudehöhe soll in ALLEN Bereichen reduziert werden, wir fordern maximal zwei bewohnbare Geschosse!
- Eine dichtere Bebauung an den Alten Schanzen sowie den drei Verbindungswegen lehnen wir ab, die Bestimmungen sollen dort gleich bleiben wie im Rest der Siedlung.
- Die freie Wahl der Dachform akzeptieren wir, solange maximal zwei oberirdische Geschosse gebaut werden dürfen.
- Parkflächen im Vorgarten sollen weiterhin zulässig sein, solange mind. 60% Erdkern bleibt.(Bestehende Bewilligungen von KFZ-Stellplätzen bleiben gültig und die bereits bewilligten Stellplätze sind daher auch weiterhin nutzbar.)
Parken in der Einfahrt – Parkpickerl – Achtung!
Privatgrund vor Ihrem Gartenzaun und Gartentor, auch wenn es für Sie und uns eigentlich eindeutig erscheint, wo dieser sich befindet, sollten sie, um Strafen und Unannehmlichkeiten vorzubeugen eindeutig als solchen ersichtlich machen. Sie können dies sowohl mit einem Schild mit der Aufschrift Privatgrund oder einer Absperrung (Kette) machen. Dies wurde uns, auf Anfrage, von der MA 67 (Parkraumüberwachung) mitgeteilt!
Da die Kontrollorgane des Magistrats nicht so einfach erkennen können, wo im Vorgartenbereich und entlang der Zäune Privatgrund ist, oder es sich bereits um öffentliches Gut handelt, sind diese angewiesen alle Fahrzeuge, die dort ohne Parkpickerl parken, abzustrafen!
Mitgliedsbeitrag
Wir bitten Sie darum, den Mitgliedsbeitrag für 2022 von €22,- bis zum 31. März zu überweisen. Ein Zahlschein wurde Ihnen bereits zugestellt.
Wir bedanken uns vorab fürs Einzahlen der Mitgliedsbeiträge und wünschen Ihnen einen angenehmen Frühling!