Rundschreiben im Februar

Das Rundschreiben ist auch als pdf zum Download verfügbar.

Änderungen an den neuen Bebauungsbestimmungen

Obwohl über den präsentierten neuen Flächenwidmungsplan am 14. Dezember in der Bezirksvorstehungssitzung gegen die Stimmen von ÖVP, FPÖ und den Grünen abgestimmt worden war, zeigten unsere Appelle, die geplanten Bebauungsbestimmunen zu Gunsten der Siedlerinnen und Siedler noch anzupassen, Wirkung. Der Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy erkundigte sich, warum der Siedlerverein mit dem Vorschlag unzufrieden war, und kündigte an, dass noch weitere Gespräche möglich sein würden.

Nach einem Ansuchen an die Stadträtin Ulli Sima fand ein erneutes Gespräch mit dem Abteilungsleiter der MA 21B, DI Christoph Hrncir, statt. Dieser kündigte uns endlich die folgenden Anpassungen der neuen Flächenwidmung an:

  • Es soll doch auf allen Grundstücken einen zweiten Bauplatz im hinteren Teil des Grundstücks geben, allerdings in einem geringeren Ausmaß als in den bisherigen Bebauungsplänen.
  • Der Versuch, Teile unserer Siedlung in Bauklasse II umzuwidmen, soll fallen gelassen werden.
  • Die Grünflächen sollen mind. 50% der Grundfläche abdecken. Dabei darf keine ober- und unterirdische Versiegelung stattfinden. Ob die Bedingungen für die Gestaltung einer Grünfläche strenger werden sollen, wird unabhängig von unserer Flächenwidmung im Zuge der Bauordnungsnovelle geprüft.
  • Eine Beschränkung auf zwei bewohnbare Etagen ist beim derzeitigen Stand des Verfahrens schwer bis kaum vorzuschreiben, dafür ist die Festlegung der Kleinhäuserbestimmung mit höchstens zwei Wohneinheiten pro Gebäude vorstellbar.

Auch wenn dadurch die ursprünglichen Forderungen der Unterschriftenaktion nicht erfüllt werden, so wurde uns doch eine Lösung vorgeschlagen, welche Immobilien Spekulationen in unserer Siedlung zwar nicht gänzlich verhindern aber wenigstens erheblich erschweren wird!

Mitgliedsbeiträge für 2023

Wir bitten um die Einzahlung der Mitgliedsbeiträge bis 31. März, da dann die Verbandsabgaben an den Siedlerverband geleistet werden müssen. Die Verbandsabgabe wurde bei der letztjährigen Verbandstagung um € 1,- erhöht, der zu zahlende Mitgliedsbeitrag von €22,- bleibt bei uns aber gleich. Ihr Erlagschein liegt diesem Rundschreiben bei. Wenn Sie Onlinebanking verwenden, geben Sie bitte den ersten Buchstaben der Straße und Ihre Hausnummer an (z.B. „E 1“ für Enzianweg 1).

Wir bedanken uns bereits jetzt für das Einzahlen der Mitgliedsbeiträge und Ihre großzügigen Spenden! Bleiben Sie gesund!

Ihr Siedlerverein Aspern-Hausfeld