Dienstleistungen des Österreichischen Siedlerverbands

Hier finden Sie den Überblick über die Dienstleistungen des Österreichischen Siedlerverbands, wie sie bei der Generalversammlung am 2. 4. 2017 ausgelegt wurden.

ÖSTERREICHSCHER SIEDLERVERBAND

INTERESSENVERTRETUNG DER SIEDLER, EIGENHEIM- UND SEEPARZELLENBESITZER ÖSTERREICHS
ZVR-ZAHL 595436096
1050 WIEN, SIEBENBRUNNENFELDGASSE 1D, STIEGE 16/1
LANDESORGANISATION WIEN
TEL: +43 1/5151286 DW 25, +43 1/5453736 DW 25
FAX: +43 1 5451286 DW 30
E-MAIL: wien@siedlerverband.at

 

Liebe Mitglieder des Siedlervereines Aspern-Hausfeld!

Nochmals zur Erinnerung die Vorteile der Mitgliedschaft beim Österreichischen Siedlerverband.

  • Zusendung der kostenlosen Verbandszeitschrift „Siedlung und Eigenheim“.
  • Kostengünstige Haus- und Grundhaftpflichtversicherung bis zu einer Pauschal-Haftpflichtversicherungssumme von 600.000,-. Jährliche Prämie € 1,45.
  • Kostengünstige Eigenheim-Rechtsschutzversicherung. Pro Schadensfall stehen bis zu € 30.000,- für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten -ohne Selbstbehalt- zur Verfügung. Jährliche Prämie € 1,45.
  • Unfallversicherung um 90% verbilligt für alle ÖSV Mitglieder und deren Angehörige um den Jahresbeitrag von € 9,- pro Person. Dieser Beitrag kann bis zum 10fachen gesteigert werden.
  • Bei vielen Versicherungen 15% Ermäßigung auf Ihre bestehende Feuerversicherung.
  • Kostenlose Rechtsberatung durch unsere Rechtsanwältin im Büro des Siedlerverbandes.
  • Kostenlose Gartenberatung durch unseren Gartenfachberater.
  • Kostenlose Bauberatung durch unseren Baufachberater.
  • Hilfe im Katastrophenfall.
  • Ermäßigung bei Einkauf in vielen Bau-, Möbel- und Gartenmärkten. Die Einkaufslisten sind jederzeit über unsere Landesleitung erhältlich.
  • Beratung durch die Landesleitung Wien jeden Montag und Mittwoch im Verbandsbüro.

Der Österreichische Siedlerverband mit seinen rund 70.000 Mitgliedern ist Dachverband der angeschlossenen Siedlervereine der sich auch für die Interessen der Mitglieder bei den Behörden und Ämtern einsetzt.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und würden Sie gerne weiterhin als Mitglied in unserer Institution führen.

Mit freundlichen Grüßen
Landesleitung Wien

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Neues Erbrecht ab 2017

Hier finden Sie die Zusammenfassung des neuen Erbrechts von Frau MMag. Dr. Susanne Freyer, wie sie bei der Generalversammlung am 2. 4. 2017 ausgelegt wurden.

MMAG. DR. SUSANNE FREYER

Rechtsanwältin

DAS NEUE ERBRECHT ab 2017

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

Gesetzliches Erbrecht:

  • Großeltern und Geschwister erben neben dem Ehegatten NICHT mehr
  • Lebensgefährten haben ein „außerordentliches Erbrecht“, wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind. Achtung: Testamentserrichtung zugunsten eines Lebensgefährten weiterhin dringend empfohlen!
  • Wohnrecht des Lebensgefährten für ein Jahr

Testament:

  • Testamente, die zugunsten des Ehepartners, des eingetragenen Partners oder des Lebensgefährten errichtet wurden, werden durch die rechtskräftige Scheidung bzw. Auflösung ausgehoben
  • Erweiterte Formschriften für fremdhändige Testamente („Diese Urkunde entspricht meinem gesetzlichen Willen“ und „Zeugeneigenschaft“ muss eigenhöndig geschrieben werden)

Pflichtteil:

  • Kein Pflichtteil der Eltern und Großeltern mehr
  • Stundung bzw. Ratenzahlung des Pflichtanteils auf Anordnung im Testament auf 5 Jahre möglich
  • Erweiterte Möglichkeit der Enterbung und der Minderung des Pflichtanteils

Pflegevermächtnis:

  • Anspruch naher Angehöriger und Lebensgefährten auf Abgeltung von Pflegeleistungen gegen die Erben

Schenkungsanrechnung:

  • Vorempfänge, die der Pflichtteilsberechtigte selbst bereits erhalten hat, und Schenkungen an andere Personen werden bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt
  • Schenkungen ab Pflichtteilsberechtigte werden immer mit eingerechnet, Schenkungen an Fremde nur, wenn sie in den letzten beiden Jahren vor dem Tod des Erblassers stattgefunden haben

Die Neuerungen des Erbrechts werden ab 1.1.2017 angewendet.

 

1090 Wien – Währinger Straße 3/10   Tel: (01) 513 52 68   Fax: (01) 513 52 68-34
kanzlei@freyer.at   www.freyer.at
RLB NÖ-Wien BIC: RLNWATWW, IBAN: AT86 3200 0001 0955 4700
R137368   UID-Nummer: ATU61351735   DVR: 2111318 R137368

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Antwort auf die Anfrage zum Prüfverfahren der Begegnungszonen

Sehr geehrter Herr Ing. Peter Blanc!

Seitens des zuständigen Sachbearbeiters der MA 28 für das Verfahren (Hr. Dipl.-Ing. Andreas Nuss) wurde mir mitgeteilt, dass die Unterlagen für das erstellt wurden und für die im Oktober 2016 tagende Kommission eingereicht wurde. Sobald sich in dieser Angelegenheit eine Entscheidung ankündigt, werde ich von der MA 28 informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Nevrivy
Bezirksvorsteher
Bezirksvorstehung für den 22. Bezirk

Anfrage zum Prüfverfahren bez. Begegnungszonen

Antwort auf die Anfrage zur Einführung der „Siedlungsstraße“

Büro der Geschäftsgruppe
Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz,
Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung
1., Rathaus, 1082 Wien

729773-2016

Sehr geehrter Herr Ing. Blanc!

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07. September 2016 an Frau Vizebürgermeisterin und amtsführende Stadträtin Mag.Maria Vassilakou, die wir nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung wie folgt beantworten dürfen:

Nachdem sich die Gesetzeslage hinsichtlich Bauordnung seit der letzten Bauordnungsnovelle 2014 nicht verändert hat, ist gemäß § 54 der Bauordnung bei der Errichtung eines Neu-, Zu- oder Umbaus im Bauland, Gartensiedlungsgebiet oder Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen oder bei der Herstellung einer fundierten Einfriedung an einer Baulinie, jede/r EigentümerIn des Gebäudes bzw. der Einfriedung entlang der vollen Länge der Baulinie bzw. Widmungsgrenze verpflichtet, einen Gehsteig nach Angaben der Behörde herzustellen.

Es kann jedoch so wie bisher, wenn noch kein Bedarf nach einem Gehsteig besteht oder andere wichtige Gründe dafür sprechen und keine öffentlichen Rücksichten entgegenstehen (z. B. Verkehrssicherheit), die Gehsteigverpflichtung gestundet werden. Eine Straßenkategorie „Siedlungsstraße“ ist derzeit in der Bauordnung nicht enthalten. Innerhalb der Stadt Wien wird aber die Einführung einer neuen Straßenkategorie geprüft, wobei hierzu noch keine Ergebnisse vorliegen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen ausreichend gedient zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Claudia Smolik
Büroleiterin

Büro Vizebürgermeisterin und
amtsführende Stadträtin Mag.a Vassilakou
Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr,
Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

Anfrage des Siedlervereins