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Neues Erbrecht ab 2017

Hier finden Sie die Zusammenfassung des neuen Erbrechts von Frau MMag. Dr. Susanne Freyer, wie sie bei der Generalversammlung am 2. 4. 2017 ausgelegt wurden.

MMAG. DR. SUSANNE FREYER

Rechtsanwältin

DAS NEUE ERBRECHT ab 2017

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

Gesetzliches Erbrecht:

  • Großeltern und Geschwister erben neben dem Ehegatten NICHT mehr
  • Lebensgefährten haben ein „außerordentliches Erbrecht“, wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind. Achtung: Testamentserrichtung zugunsten eines Lebensgefährten weiterhin dringend empfohlen!
  • Wohnrecht des Lebensgefährten für ein Jahr

Testament:

  • Testamente, die zugunsten des Ehepartners, des eingetragenen Partners oder des Lebensgefährten errichtet wurden, werden durch die rechtskräftige Scheidung bzw. Auflösung ausgehoben
  • Erweiterte Formschriften für fremdhändige Testamente („Diese Urkunde entspricht meinem gesetzlichen Willen“ und „Zeugeneigenschaft“ muss eigenhöndig geschrieben werden)

Pflichtteil:

  • Kein Pflichtteil der Eltern und Großeltern mehr
  • Stundung bzw. Ratenzahlung des Pflichtanteils auf Anordnung im Testament auf 5 Jahre möglich
  • Erweiterte Möglichkeit der Enterbung und der Minderung des Pflichtanteils

Pflegevermächtnis:

  • Anspruch naher Angehöriger und Lebensgefährten auf Abgeltung von Pflegeleistungen gegen die Erben

Schenkungsanrechnung:

  • Vorempfänge, die der Pflichtteilsberechtigte selbst bereits erhalten hat, und Schenkungen an andere Personen werden bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt
  • Schenkungen ab Pflichtteilsberechtigte werden immer mit eingerechnet, Schenkungen an Fremde nur, wenn sie in den letzten beiden Jahren vor dem Tod des Erblassers stattgefunden haben

Die Neuerungen des Erbrechts werden ab 1.1.2017 angewendet.

 

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