Der Siedlerverein hat ein Schreiben an die Verkehrsstadträtin zum Thema Lavendelweg und Siedlungsstraßen verfasst, welches hier eingesehen und heruntergeladen werden kann.
Autor: Siedlerverein Aspern-Hausfeld
Ansuchen um Flächenwidmungsänderung
Der Vereinsvorstand hat ein Ansuchen um Flächenwidmungsänderung an die Vizebürgermeisterin und Stadträtin Frau Maria Vassilakou verfasst, welches hier gelesen und heruntergeladen werden kann.
Dienstleistungen des Österreichischen Siedlerverbands
Hier finden Sie den Überblick über die Dienstleistungen des Österreichischen Siedlerverbands, wie sie bei der Generalversammlung am 2. 4. 2017 ausgelegt wurden.
ÖSTERREICHSCHER SIEDLERVERBAND
INTERESSENVERTRETUNG DER SIEDLER, EIGENHEIM- UND SEEPARZELLENBESITZER ÖSTERREICHS
ZVR-ZAHL 595436096
1050 WIEN, SIEBENBRUNNENFELDGASSE 1D, STIEGE 16/1
LANDESORGANISATION WIEN
TEL: +43 1/5151286 DW 25, +43 1/5453736 DW 25
FAX: +43 1 5451286 DW 30
E-MAIL: wien@siedlerverband.at
Liebe Mitglieder des Siedlervereines Aspern-Hausfeld!
Nochmals zur Erinnerung die Vorteile der Mitgliedschaft beim Österreichischen Siedlerverband.
- Zusendung der kostenlosen Verbandszeitschrift „Siedlung und Eigenheim“.
- Kostengünstige Haus- und Grundhaftpflichtversicherung bis zu einer Pauschal-Haftpflichtversicherungssumme von 600.000,-. Jährliche Prämie € 1,45.
- Kostengünstige Eigenheim-Rechtsschutzversicherung. Pro Schadensfall stehen bis zu € 30.000,- für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten -ohne Selbstbehalt- zur Verfügung. Jährliche Prämie € 1,45.
- Unfallversicherung um 90% verbilligt für alle ÖSV Mitglieder und deren Angehörige um den Jahresbeitrag von € 9,- pro Person. Dieser Beitrag kann bis zum 10fachen gesteigert werden.
- Bei vielen Versicherungen 15% Ermäßigung auf Ihre bestehende Feuerversicherung.
- Kostenlose Rechtsberatung durch unsere Rechtsanwältin im Büro des Siedlerverbandes.
- Kostenlose Gartenberatung durch unseren Gartenfachberater.
- Kostenlose Bauberatung durch unseren Baufachberater.
- Hilfe im Katastrophenfall.
- Ermäßigung bei Einkauf in vielen Bau-, Möbel- und Gartenmärkten. Die Einkaufslisten sind jederzeit über unsere Landesleitung erhältlich.
- Beratung durch die Landesleitung Wien jeden Montag und Mittwoch im Verbandsbüro.
Der Österreichische Siedlerverband mit seinen rund 70.000 Mitgliedern ist Dachverband der angeschlossenen Siedlervereine der sich auch für die Interessen der Mitglieder bei den Behörden und Ämtern einsetzt.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und würden Sie gerne weiterhin als Mitglied in unserer Institution führen.
Mit freundlichen Grüßen
Landesleitung Wien
Neues Erbrecht ab 2017
Hier finden Sie die Zusammenfassung des neuen Erbrechts von Frau MMag. Dr. Susanne Freyer, wie sie bei der Generalversammlung am 2. 4. 2017 ausgelegt wurden.
MMAG. DR. SUSANNE FREYER
Rechtsanwältin
DAS NEUE ERBRECHT ab 2017
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick
Gesetzliches Erbrecht:
- Großeltern und Geschwister erben neben dem Ehegatten NICHT mehr
- Lebensgefährten haben ein „außerordentliches Erbrecht“, wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind. Achtung: Testamentserrichtung zugunsten eines Lebensgefährten weiterhin dringend empfohlen!
- Wohnrecht des Lebensgefährten für ein Jahr
Testament:
- Testamente, die zugunsten des Ehepartners, des eingetragenen Partners oder des Lebensgefährten errichtet wurden, werden durch die rechtskräftige Scheidung bzw. Auflösung ausgehoben
- Erweiterte Formschriften für fremdhändige Testamente („Diese Urkunde entspricht meinem gesetzlichen Willen“ und „Zeugeneigenschaft“ muss eigenhöndig geschrieben werden)
Pflichtteil:
- Kein Pflichtteil der Eltern und Großeltern mehr
- Stundung bzw. Ratenzahlung des Pflichtanteils auf Anordnung im Testament auf 5 Jahre möglich
- Erweiterte Möglichkeit der Enterbung und der Minderung des Pflichtanteils
Pflegevermächtnis:
- Anspruch naher Angehöriger und Lebensgefährten auf Abgeltung von Pflegeleistungen gegen die Erben
Schenkungsanrechnung:
- Vorempfänge, die der Pflichtteilsberechtigte selbst bereits erhalten hat, und Schenkungen an andere Personen werden bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt
- Schenkungen ab Pflichtteilsberechtigte werden immer mit eingerechnet, Schenkungen an Fremde nur, wenn sie in den letzten beiden Jahren vor dem Tod des Erblassers stattgefunden haben
Die Neuerungen des Erbrechts werden ab 1.1.2017 angewendet.
1090 Wien – Währinger Straße 3/10 Tel: (01) 513 52 68 Fax: (01) 513 52 68-34
kanzlei@freyer.at www.freyer.at
RLB NÖ-Wien BIC: RLNWATWW, IBAN: AT86 3200 0001 0955 4700
R137368 UID-Nummer: ATU61351735 DVR: 2111318 R137368
Rundschreiben Februar 2017
Das Rundschreiben vom Februar 2017 kann hier heruntergeladen werden, es enthält einen Überblick zur diesjährigen Generalversammlung (Neuwahl des Vorstandes), Hinweise zu betreuten Busreisen für den Siedlerverein, sowie die Zahlungsinformationen für den Mitgliedsbeitrag.
Rundschreiben November/Dezember 2016
Das Rundschreiben vom November und Dezember 2016 kann hier heruntergeladen werden, es gibt einige Neuigkeiten zur Vereinshütte, den Termin der nächsten Generalversammlung (2. April 2017) und Termine für Veranstaltungen bei der Vereinshütte.
Antwort auf die Anfrage zum Prüfverfahren der Begegnungszonen
Sehr geehrter Herr Ing. Peter Blanc!
Seitens des zuständigen Sachbearbeiters der MA 28 für das Verfahren (Hr. Dipl.-Ing. Andreas Nuss) wurde mir mitgeteilt, dass die Unterlagen für das erstellt wurden und für die im Oktober 2016 tagende Kommission eingereicht wurde. Sobald sich in dieser Angelegenheit eine Entscheidung ankündigt, werde ich von der MA 28 informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Nevrivy
Bezirksvorsteher
Bezirksvorstehung für den 22. Bezirk
Antwort auf die Anfrage zur Einführung der „Siedlungsstraße“
Büro der Geschäftsgruppe
Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz,
Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung
1., Rathaus, 1082 Wien
729773-2016
Sehr geehrter Herr Ing. Blanc!
Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07. September 2016 an Frau Vizebürgermeisterin und amtsführende Stadträtin Mag.a Maria Vassilakou, die wir nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung wie folgt beantworten dürfen:
Nachdem sich die Gesetzeslage hinsichtlich Bauordnung seit der letzten Bauordnungsnovelle 2014 nicht verändert hat, ist gemäß § 54 der Bauordnung bei der Errichtung eines Neu-, Zu- oder Umbaus im Bauland, Gartensiedlungsgebiet oder Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen oder bei der Herstellung einer fundierten Einfriedung an einer Baulinie, jede/r EigentümerIn des Gebäudes bzw. der Einfriedung entlang der vollen Länge der Baulinie bzw. Widmungsgrenze verpflichtet, einen Gehsteig nach Angaben der Behörde herzustellen.
Es kann jedoch so wie bisher, wenn noch kein Bedarf nach einem Gehsteig besteht oder andere wichtige Gründe dafür sprechen und keine öffentlichen Rücksichten entgegenstehen (z. B. Verkehrssicherheit), die Gehsteigverpflichtung gestundet werden. Eine Straßenkategorie Siedlungsstraße ist derzeit in der Bauordnung nicht enthalten. Innerhalb der Stadt Wien wird aber die Einführung einer neuen Straßenkategorie geprüft, wobei hierzu noch keine Ergebnisse vorliegen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen ausreichend gedient zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Claudia Smolik
Büroleiterin
Büro Vizebürgermeisterin und
amtsführende Stadträtin Mag.a Vassilakou
Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr,
Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung
Rundschreiben September 2016
Das Rundschreiben vom September 2016 kann hier heruntergeladen werden.
Rundschreiben Juni 2016
Hier finden Sie das Rundschreiben vom Juni 2016,
die Themen der Jahreshauptversammlung wurden darin zusammengefasst, um sie Ihnen nochmals in Erinnerung zu rufen oder einen Überblick zu gewähren, falls Sie nicht an der Versammlung teilnehmen konnten.
