Büro der Geschäftsgruppe
Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz,
Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung
1., Rathaus, 1082 Wien
729773-2016
Sehr geehrter Herr Ing. Blanc!
Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07. September 2016 an Frau Vizebürgermeisterin und amtsführende Stadträtin Mag.a Maria Vassilakou, die wir nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung wie folgt beantworten dürfen:
Nachdem sich die Gesetzeslage hinsichtlich Bauordnung seit der letzten Bauordnungsnovelle 2014 nicht verändert hat, ist gemäß § 54 der Bauordnung bei der Errichtung eines Neu-, Zu- oder Umbaus im Bauland, Gartensiedlungsgebiet oder Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen oder bei der Herstellung einer fundierten Einfriedung an einer Baulinie, jede/r EigentümerIn des Gebäudes bzw. der Einfriedung entlang der vollen Länge der Baulinie bzw. Widmungsgrenze verpflichtet, einen Gehsteig nach Angaben der Behörde herzustellen.
Es kann jedoch so wie bisher, wenn noch kein Bedarf nach einem Gehsteig besteht oder andere wichtige Gründe dafür sprechen und keine öffentlichen Rücksichten entgegenstehen (z. B. Verkehrssicherheit), die Gehsteigverpflichtung gestundet werden. Eine Straßenkategorie Siedlungsstraße ist derzeit in der Bauordnung nicht enthalten. Innerhalb der Stadt Wien wird aber die Einführung einer neuen Straßenkategorie geprüft, wobei hierzu noch keine Ergebnisse vorliegen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen ausreichend gedient zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Claudia Smolik
Büroleiterin
Büro Vizebürgermeisterin und
amtsführende Stadträtin Mag.a Vassilakou
Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr,
Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung
